FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ablauf Buchung & Bezahlung

Hallo Segelfreunde,

hier erklären wir euch alle Schritte wie ihr eure Buchung bei SonnenCharter von Anfang bis zum Ende abwickeln könnt. (soll der Satz bleiben?)

 

  1. Wählt in der Suchmaschine Land / Stützpunkt, Zeitraum, Schiffstyp und -größe, Personen- oder Kabinenanzahl aus und sucht nach der zu euch passenden Yacht.

 

  1. Wählt ein Schiff aus, füllt für dieses die Buchungsanfrage (Formular) aus und klickt auf absenden. Bei speziellen Fragen oder besonderen Wünschen, schickt uns am besten eine Mail an info@sonnencharter.de. Wir helfen euch gern.

 

  1. Ihr erhaltet von uns ein Angebot für euer ausgewähltes Boot oder andere vergleichbare Angebote die zu eurer Suche passen. Wenn Ihr uns Eure individuellen Auswahlkriterien nennt, erleichtert dass die Suche wesentlich.

 

  1. Ihr könnt das Schiff (das Angebot) nun per Klick optionieren oder gleich buchen.

 

Optionieren: Mit dem Optionieren sperrt ihr das Schiff, so dass es im gegebenen Zeitraum kurzfristig (2-5Tage) für andere Anfragen und Buchungen gesperrt wird. Das Optionieren ist kostenlos und unverbindlich. Verbindlich wird es erst beim Buchen.

 

Buchen: Damit sendet ihr den Auftrag für eine Buchung. Die Buchung kommt erst zustande nachdem wir sie bestätigt haben. Die Buchungsbestätigung muss von euch unterschrieben und zu uns zurück gesendet werden (Fax, Email-Scan).

 

  1. Überweisung der ersten Charterrate bzw. des vollständigen Charterbetrages

 

Bei Buchung mehr als 6 Wochen vor dem Charterantritt, wird der Charterbeitrag in zwei Raten geteilt:

– 50% der Charterrate werden 7 Tage nach Buchungsbestätigung zahlungsfällig

– 50% der Charterrate werden 5 Wochen vor dem Charter zahlungsfällig

 

Bei Buchung weniger als 6 Wochen vor dem Charterantritt, wird der gesamte  Charterbetrag innerhalb 7 Tage nach Buchungsbestätigung zahlungsfällig.

 

Die Überweisung der Charterbeträge erfolgt per Banküberweisung auf das Konto von SonnenCharter. Alle Kosten, die im Angebot und Buchung mit dem Hinweis „Vor Ort zahlbar“ angegeben sind, werden von Euch in der Charterbasis beim Checkin entrichtet.

Die genauen Angaben zu Zahlungsbeträgen und -fristen sowie die Kontodaten erhaltet ihr bei Buchungsbetätigung.

 

  1. Wir senden wir euch unsere Zahlungsbestätigungen per E-mail zu, sobald wir eure Überweisungen auf unserem Konto registriert haben.

 

  1. Nach vollständiger Bezahlung erhaltet ihr von uns die Base Infos zu eurem Checkin per Mail oder auch per Post wenn das Euch lieber ist.

 

  1. Nach eurem Segeltörn werden wir euch bitten, den Service vor Ort, bzgl. Boot & Marina zu bewerten. Die hilft uns die Qualität unserer Angebote und die Zufriedenheit unserer Segler zu verbessern. Wir sind über jedes Feedback positiv & negativ dankbar. Nur so können wir auf eventuelle Vorfälle vor Ort reagieren und möglichst vielen Kunden ein perfektes Urlaubserlebnis ermöglichen.

 

Gern beraten wir euch persönlich und individuell. Für alle Fragen zu unseren Angeboten, Optionen, Buchungen und bei speziellen Wünschen, schreibt uns an:

 

info@sonnnencharter.de

 

oder ruft uns an unter:

Telefon: +49.30.37000910

 

 

Adresse:

Oranto GmbH
Bänschstrasse 77
10247 Berlin

 

Unsere Geschäftszeiten:

Von Montag-Freitag: 8:00-17:00 Uhr

 

Bitte gebt die Angebots-, Options- oder die Buchungsnummer an falls schon vorhanden.

 

Für dringende Angelegenheiten schreibt uns bitte eine Mail. Das SonnenCharter-Team wird sich schnellstmöglich mit euch in Verbindung setzen. Ansonsten rufen wir Euch auch gerne zurück, wenn Euch das lieber ist.

Versicherung

SonnenCharter empfiehlt seinen Kunden, mit dem Versicherungsunternehmen„Yacht-Pool“ folgende Versicherungen abzuschließen: Skipper Haftpflichtversicherung (Pflicht ???), Charter-Kautionsversicherung und Charter-Folgeschadenversicherung (optional).

„Yacht-Pool“ ist seit Jahrzehnten ein zuverläßiger Partner im Bereich Yacht- und Charterversicherung.

 

 

Skipper Haftpflichtversicherung

Die Skipper Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden und Schäden an anderen Booten ab. In einigen Ländern (Italien & Niederlanden) ist sie Pflicht, ansonsten ist sie von uns SEHR zu empfehlen.

 

Warum eine Skipper-Haftpflichtversicherung? (kopiert von Yacht-Pool)

http://www.yacht-pool.de/skipper_haftpflicht.0.html

 

  • Weil Sie für Schäden, die Sie anderen Personen oder Sachen schuldhaft zufügen, grundsätzlich persönlich haften und zwar mit Ihrem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen.

 

  • Weil Ihre Privat-Haftpflichtversicherung Haftungsansprüche aus Skipper- oder Crew-Aktivitäten nicht deckt.
  • Weil Sie als Skipper auch gegenüber den Crewmitgliedern haften.
  • Weil Haftungsausschlüsse gegenüber Crewmitgliedern, gegen Dritte (z.B. Pensionsversicherung des Geschädigten) u. U. nicht greifen.
  • Weil Sie nicht wissen, in welchem Umfang auf einem fremden gechartertem Schiff tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Sehr oft ist die Versicherungsleistung nur auf den Schiffswert beschränkt, was wegen der unbeschränkten persönlichen Haftung viel zu niedrig sein kann. Oft sind auch nur bestimmte aufgezählte Schäden gedeckt, so etwa nur Schäden bei Kollision etc. Sie haften aber für jeden Schaden.
  • Weil Sie nicht wissen, ob überhaupt eine Haftpflichtdeckung besteht. Weil Sie nicht wissen, ob die Prämie rechtzeitig bezahlt wurde, was zur Folge haben kann, dass der Haftpflichtversicherer von der Leistung frei ist, und Sie dann überhaupt keinen Versicherungsschutz haben!
  • Weil Schiffe, die unter ausländischer Flagge fahren, i.d.R. auch unter ausländischen Versicherungsbedingungen in der jeweiligen Landessprache versichert sind und dadurch die Beurteilung des tatsächlichen Versicherungsschutzes für Sie praktisch unmöglich ist.
  • Weil keine der uns bekannten Haftpflichtversicherungen Haftungsansprüche des Yachteigners für Schäden deckt, die an der gecharterten Yacht selbst infolge grober Fahrlässigkeit des Skippers entstanden.
  • Weil YACHT-POOL sogar die grobe Fahrlässigkeit für Sachschäden an der gecharterten Yacht deckt!
    Sachschäden am Schiff aus leichter Fahrlässigkeit sind über die Skipper-Haftpflichtversicherung nicht gedeckt, weil Ihnen im Chartervertrag zugesagt wurde, dass Sie kaskoversichert sind und dehalb eine Doppelversicherung vorliegen würde.

 

Charter-Kautionsversicherung (optional)

 

Die Versicherung der Kaution, die ihr beim Vercharterer direkt hinterlegen müsst, ist aus unserer Erfahrung sehr sinnvoll und fällt in den gesamten Kosten kaum ins Gewicht.

Die Boote sind vom Vercharterer gegen Schäden versichert, allerdings mit einer recht hohen Selbstbeteiligung, die der Vercharterer von euch als Kaution beim Checkin kassiert (als Barkaution oder Kreditkarte zu zahlen, ca.1500 €). Die Kautionsversicherung versichert euch diesen Betrag bei einer Versicherungsprämie von ca. 10-13% der Kaution.

 

Ihr könnt die Charter-Kautionsversicherung stressfrei am besten vor Ort in der Basis abzschließen, da im Schadensfall keine weitere Regulierungsarbeit auf euch zukommt und die Basis dies übernimmt.

 

Oder bei Yacht-Pool?????

 

Warum eine Charter Kautionsversicherung? (von Yacht-Pool kopiert)

http://www.yacht-pool.de/charter_kaution.0.html

 

Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew vor Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat. Das ist meist der Skipper selbst – aus seiner Verantwortung als Schiffsführer.

Selbstverständlich führte dies dazu, dass verantwortungsbewusste Skipper immer klarer eine Versicherung dieses persönlichen Risikos forderten. Die Kautionsversicherung von YACHT-POOL gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern gilt unbeschränkt für ein ganzes Jahr – weltweit!

Weil Sie damit chartern können wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen – weltweit!

 

Charter-Folgeschadenversicherung (optional)

 

Bei größeren Schäden können noch Folgekosten durch die fehlende Verfügbarkeit des Schiffes für die nächsten Chartergäste entstehen. Auch das kann man absichern.

 

Warum eine Charter-Folgeschadenversicherung? (von Yacht-Pool kopiert)

http://www.yacht-pool.de/charter_folgeschaden.0.html

 

Weil die Gefahr besteht, dass Sie am Charterschiff einen Schaden verursachen und deshalb das Schiff für die Folgecharter nicht mehr rechtzeitig einsatzfähig ist und weil Sie gesetzlich oder aufgrund des Chartervertrages für den Charterausfall in Regress genommen werden können.

Die Charter-Folgeschadenversicherung deckt berechtigte Regressansprüche aufgrund des Charterausfalls ab dem vierten Tag der Folgecharter bis zu Euro 13.000,-. Weil Sie damit chartern können wo Sie wollen, sooft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen – weltweit!

HINWEIS:

Es gibt Wettbewerbsangebote, die die Folgeschadenversicherung in die Skipper-Haftpflichtversicherung einschliessen. Das betrachten wir nur als bedingte Sicherheit. Denn aufgrund der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) werden Folgekosten nur dann bezahlt, wenn Sie dazu aufgrund der jeweiligen Landesgesetze gesetzlich verpflichtet sind. Weil dies den Charterfirmen vielfach zu wenig ist, wird mitunter in den AGB des Chartervertrages vereinbart, dass der Charterer die von ihm verursachten Folgeschadenskosten auch zu bezahlen hat (damit wird ggf. die gesetzliche Regelung durch eine private Vertragsvereinbarung ersetzt). Private Vereinbarungen sind jedoch durch die AHB nicht gedeckt. Daher heisst es in unseren Bedingungen:

„gedeckt sind Folgeschäden

  • aufgrund gesetzlicher Haftung und
  • vertraglicher Vereinbarung.“


Ein kleiner Unterschied mit großer Wirkung.

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